ab dem 01.01.2025 wird das Fischereigesetz für die Jugend vereinfacht. Demnach ist es Kindern ab dem 7. Lebensjahr möglich, in Begleitung eines Volljährigen Fischereischein Inhabers zu angeln. Für weitere Infos den folgenden Link folgen.
Vereinfachung für Bayerns Fischernachwuchs – Landesfischereiverband Bayern